Majestätsbeleidigung?

Burkhard Leh

Von Burkhard Leh
Pfarrer der Evangelischen Studierendengemeinde Koblenz (ESG)

Man kann die Sätze von Jan Böhmermann wohl unterschiedlich beurteilen: Unakzeptabel, weil Praktiken aus dem Bereich der Sexualität mit Tieren ohne Anhalt an der Wirklichkeit und ohne zwingende Not auf einen Präsidenten als Schimpfwort angewandt wurden. Oder zwingend geboten, weil Kritik an ihm geübt werden muss und nur so die gerügten Verhaltensweisen auch angemessen geächtet werden. Ich bin dankbar, dass nun ein deutsches Gericht entscheiden wird, ob in diesem Fall die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten wurden, oder ob der Präsident das aushalten muss, weil bei uns Politiker als Personen des öffentlichen Lebens nicht weniger, sondern mehr Kritik zu hören bekommen.

Sehr erstaunt hat mich in diesem Zusammenhang aber, welche Vorschriften unseres Strafgesetzbuches dafür bemüht werden konnten.  Majestätsbeleidigung kann eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahre nach sich ziehen; bis zu fünf Jahre können es sein, wenn es dabei um unsern Bundespräsidenten geht. Reicht es nicht aus, dass unser Rechtssystem jeden Menschen vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung schützt, die Regierten genauso wie die Regierenden?

Schon in biblischen Zeiten hat man sich gefragt, ob die Machthaber anders zu beurteilen sind als die kleinen Leute. Die Antworten von damals finde ich immer noch zeitgemäß: Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, geehrt zu werden; natürlich auch ein Machthaber. Ehrfurcht aber steht allein Gott zu. Diese Ehrfurcht gegenüber Gott kann mich davor bewahren, mich selbst zu wichtig zu nehmen. Sie ermöglicht mir, nicht gleich jedes mich treffende Wort als Majestätsbeleidigung zu interpretieren. Eine Majestät will ich gar nicht sein, Mensch sein genügt mir.

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