Polizeiseelsorger der Polizeipräsidien Koblenz und Trier

Reinhard Behnke, Landespfarrer für Polizeiseelsorge

Landespfarrer Reinhard Behnke
Kallenweg 5
53129 Bonn
Mobil 0152 - 28856051
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Die Bedingungen des Polizeidienstes sind im Kern geprägt durch das Gewaltmonopol des demokratischen Rechtsstaates. Es verpflichtet die Polizei, im Sinne des Rechtsstaates zu handeln und legt Polizistinnen und Polizisten eine enorme Verantwortung auf. Die polizeiliche Arbeit im öffentlichen Raum birgt daher ein hohes Belastungspotential. Die Polizeiseelsorge unterstützt Polizistinnen und Polizisten darin, diese komplexe Arbeit unter Beachtung der Würde und Verletzbarkeit ihres Gegenübers sowie unter Beachtung ihrer eigenen Würde und Verletzbarkeit wahrzunehmen.

Im rheinland-pfälzischen Teil der EKiR habe ich zwei Arbeitsschwerpunkte herausgebildet. Der erste Arbeitsschwerpunkt liegt auf dem Angebot von Seelsorge und Beratung in Einzelgesprächen wie auch für Gruppen. Es gilt allen ca. 5000 Bediensteten der Polizei im Gebiet der Polizeipräsidien Koblenz und Trier. Das Gebiet, das diese beiden Präsidien abdecken, umfasst etwa 12.500 Quadratkilometer. Im Mittelpunkt der seelsorglichen Praxis stehen zentrale Themen der Arbeit sowie Themen des Lebens unter den Bedingungen der Polizeiarbeit: Wie kann die Balance zwischen (Schicht-) Dienst und Privatleben gelingen? Wie geht man mit Grenzerfahrungen im polizeilichen Alltag um wie z. B. Tod, Ohnmacht, Angst oder Erschöpfung? Wie geht man um mit erlebter Gewalt, sei sie gegen die eigene Person gerichtet oder von Polizeiseite gegen Bürger und Bürgerinnen oder sei sie Gegenstand der Strafverfolgung im Bereich sexualisierter Gewalt und Kinderpornographie? Wie konkret sieht Selbstfürsorge angesichts eines Berufes aus, der körperlich und psychisch auf spezielle Weise belastend ist und das Familienleben sowie die Freizeitgestaltung nachhaltig prägt?

Der zweite Schwerpunkt liegt auf dem ethischen Diskurs im Polizeidienst, denn Polizistinnen und Polizisten wenden im Vollzug ihrer Arbeit permanent ethische Werte an. Das gilt z. B. beim Überbringen von Todesnachrichten, im Einsatz bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen, bei Vernehmungen von Opfern sowie Tätern, in der Strafverfolgung und bei Verkehrskontrollen. Das ethische Grundmaß dieser Arbeit ist dasselbe wie für uns alle: die Würde des Menschen. Bei ihren Tätigkeiten müssen Polizistinnen und Polizisten über ein hohes Maß an Rechtsbewusstsein, Souveränität und Selbstdisziplin einerseits und an Empathie sowie situativer Flexibilität andererseits verfügen. Das führt in spannungsgeladenen Situationen immer wieder an Grenzen des Menschenmöglichen. Die Polizeiseelsorge sucht auf Wunsch mit den Beamtinnen und Beamten nach Wegen und Haltungen, solchen (Belastungs-) Situationen standzuhalten, ohne durch sie Schaden zu nehmen.

Reinhard Behnke, Landespfarrer für Polizeiseelsorge